Rückerstattung von Umsatzsteuer für Wasser-Hausanschlüsse



Hintergrundinformationen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung

Das Bundesfinanzministerium hatte mit BMF-Schreiben vom 04. Juli 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb mit dem vollen Umsatzsteuersatz von 19 % ab 2007 (bzw. bis 2006: 16 %) zu versteuern sind.
Dagegen wurde erfolgreich geklagt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit 2 Urteilen vom 08. Oktober 2008 entschieden, dass der Bau von Hausanschlüssen für die Wasserbelieferung mit dem ermäßigten Steuersatz von
7 % zu versteuern ist und damit das BMF-Schreiben aus 2000 revidiert.
Aufgrund dieser Urteile und des BMF-Schreibens vom 07.04.2009 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % sowohl für neue Wasser-Hausanschlüsse als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse und zwar rückwirkend bis ins Jahr 2000 zurück.

Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer-Differenz
Die Stadtwerke Böhmetal GmbH und der Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel haben beschlossen, allen betroffenen und noch ermittelbaren Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt waren, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer möglichst kurzfristig und soweit möglich unbürokratisch zu erstatten.
Da die Umsatzsteuer-Korrekturen teilweise bis in das Jahr 2000 zurück reichen, haben sich inzwischen in vielen Fällen Änderungen ergeben (z. B. Eigentümerwechsel, neue Anschrift, geänderte Bankverbindung, Erbschaftsfälle usw.), so dass ein erheblicher Zeitaufwand für die Abwicklung entsteht.
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und schnelleren Erstattung der Umsatzsteuer-Differenz haben die Stadtwerke Böhmetal GmbH und der Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel einen „Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer“ vorbereitet, den die betroffenen Kunden möglichst vollständig ausgefüllt an das zuständige Versorgungsunternehmen zurücksenden sollten.
Diese Anträge können ab sofort über die Internet-Adresse der Stadtwerke Böhmetal GmbH bzw. des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel heruntergeladen und ausgefüllt werden:
Stadtwerke Böhmetal GmbH:  www.swbt.de
Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel: 
 www.wvf-fal.de

Weiterhin sind diese Anträge auch in den Bürgerbüros der Städte Bad Fallingbostel und Walsrode, in der Gemeinde Bomlitz sowie in den Samtgemeinden Ahlden, Rethem/Aller und Schwarmstedt erhältlich.

Auf Anfrage werden die Anträge auch gern per Post zugesandt.
Die ausgefüllten Anträge senden Sie bitte unterzeichnet an die entsprechenden Postanschriften oder per Telefax an 05161 6001 240.



Antrag auf Umsatzsteuer-Rückerstattung

Sollten Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 05161/6001-300.
Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel | Poststraße 4 | 29664 Walsrode | Tel. 05161/ 6001-0