Hintergrundinformationen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung
Das
Bundesfinanzministerium hatte mit BMF-Schreiben vom 04. Juli 2000
verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige
Leistungen zu betrachten sind und deshalb mit dem vollen
Umsatzsteuersatz von 19 % ab 2007 (bzw. bis 2006: 16 %) zu versteuern
sind.
Dagegen wurde erfolgreich geklagt. Der Bundesfinanzhof (BFH)
hat mit 2 Urteilen vom 08. Oktober 2008 entschieden, dass der Bau von
Hausanschlüssen für die Wasserbelieferung mit dem ermäßigten Steuersatz
von
7 % zu versteuern ist und damit das BMF-Schreiben aus 2000
revidiert.
Aufgrund dieser Urteile und des BMF-Schreibens vom
07.04.2009 gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % sowohl für neue
Wasser-Hausanschlüsse als auch für Reparaturen und Veränderungen der
Hausanschlüsse und zwar rückwirkend bis ins Jahr 2000 zurück.
Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer-Differenz
Die
Stadtwerke Böhmetal GmbH und der Wasserversorgungsverband Landkreis
Fallingbostel haben beschlossen, allen betroffenen und noch
ermittelbaren Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt waren, die zu viel gezahlte Umsatzsteuer möglichst
kurzfristig und soweit möglich unbürokratisch zu erstatten.
Da die
Umsatzsteuer-Korrekturen teilweise bis in das Jahr 2000 zurück reichen,
haben sich inzwischen in vielen Fällen Änderungen ergeben (z. B.
Eigentümerwechsel, neue Anschrift, geänderte Bankverbindung,
Erbschaftsfälle usw.), so dass ein erheblicher Zeitaufwand für die
Abwicklung entsteht.
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und
schnelleren Erstattung der Umsatzsteuer-Differenz haben die Stadtwerke
Böhmetal GmbH und der Wasserversorgungsverband Landkreis Fallingbostel
einen „Antrag auf Rückerstattung der Umsatzsteuer“ vorbereitet, den die
betroffenen Kunden möglichst vollständig ausgefüllt an das zuständige
Versorgungsunternehmen zurücksenden sollten.
Diese Anträge können
ab sofort über die Internet-Adresse der Stadtwerke Böhmetal GmbH bzw.
des Wasserversorgungsverbandes Landkreis Fallingbostel heruntergeladen
und ausgefüllt werden:
Weiterhin
sind diese Anträge auch in den Bürgerbüros der Städte Bad
Fallingbostel und Walsrode, in der Gemeinde Bomlitz sowie in den
Samtgemeinden Ahlden, Rethem/Aller und Schwarmstedt erhältlich.
Auf Anfrage werden die Anträge auch gern per Post zugesandt.
Die
ausgefüllten Anträge senden Sie bitte unterzeichnet an die
entsprechenden Postanschriften oder per Telefax an 05161 6001 240.